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Thema der Woche

Ausstrahlung - Sozialversicherungs- rechtliche Regeln bei Auslandsentsendung von Mitarbeitern

Im Allgemeinen gilt für die Sozialversicherung das so genannte Territorialprinzip. Das bedeutet, dass die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Landes gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Bei zeitlich befristeter Auslandsentsendung von Mitarbeitern gilt jedoch u.U. das Prinzip der Ausstrahlung. Der Beitrag erörtert, was es damit auf sich hat.

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Sozialpolitischer Kommentar

Folgekosten von Beauty-OP: Guter Ansatz leider verpufft 

Cornelia Kolbeck, Freie Journalistin für Medizin und Gesundheitspolitik

Eigentlich wollte der Gesetzgeber mit § 52 Absatz 2 im Fünften Sozialgesetzbuch eine Lösung schaffen, damit die gesetzlichen Krankenkassen zumindest bei Komplikationen nach ästhetischen Operationen, Piercings und Tätowierungen nicht zu einhundert Prozent auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Doch die Gesetzesregelung scheint eine Luftnummer zu sein, sie ist schlecht gemacht und deshalb nahezu unpraktikabel.

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